Mein Besitz – Weil es Ihr Recht ist!

Mieter oder Eigentümer eines Parkplatzes kennen das: oft ist der eigene Parkplatz von einem fremden Auto zugeparkt. Was tun? Ärgern, eine Notiz hinterlassen oder einen Rechtsanwalt kontaktieren und mit dem Fall beauftragen?

Das geht doch viel einfacher. Die kostenlose App MeinBesitz macht es möglich, mit wenigen Schritten eine Besitzstörung zu melden.

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MeinBesitz: Erfolgsbeispiele

Uns freut es, wenn uns Melderinnen und Melder ihre Erfahrungen mitteilen und wir mit unserer App helfen können.
Hier ein paar Beispiele, wie das lästige Falschparken auf Privatbesitz durch MeinBesitz beendet werden konnte.

Häufig gestellte Fragen

Anm.: Aus Gründen der Vereinfachung wird ausschließlich die männliche Form verwendet („Melder“, „Rechtsanwalt“). Personen weiblichen wie männlichen Geschlechts sind darin gleichermaßen eingeschlossen.
  • Wann brauche ich MeinBesitz?

    Wenn Sie Eigentümer oder Mieter eines Parkplatzes oder einer Einfahrt sind, die von Falschparkern verstellt wird. Dann haben Sie die Möglichkeit, dies zu melden und gegebenenfalls eine Besitzstörungsklage zu machen. MeinBesitz übernimmt den Weg zum Anwalt und vereinfacht die Meldung des Falschparkers. Dieser wird von der Rechtsanwaltskanzlei kontaktiert und zur Unterlassung aufgefordert.

  • Wie ist der Ablauf?

    Wird das Mandat von unseren Vertragsanwälten angenommen, erhebt der Vertragsanwalt den Zulassungsbesitzer des von Ihnen gemeldeten Fahrzeuges und erstattet in Ihrem Namen an diesen ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben, derartige Besitzstörungen in Hinkunft zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung zu unterfertigen. Für die Erhebung des Besitzstörers, das außergerichtliche Aufforderungsschreiben sowie für die Berichterstattung an Sie entstehen keine Kosten.

  • Wann liegt eine Besitzstörung bei Parkplätzen/Einfahrten vor?

    Wenn aus der Beschilderung oder der örtlichen Gegebenheiten hervorgeht, dass es sich um einen Privatparkplatz oder Kundenparkplatz oder eine private Einfahrt handelt und ein Falschparker diese verstellt.

  • Was kostet die App?

    Die App kann kostenlos im Apple App Store oder Google Play Store heruntergeladen werden.

  • Handelt es sich bei der Meldung via App um eine Besitzstörungsklage?

    Nein. Die App vermittelt die Meldung an eine Rechtsanwaltskanzlei weiter, die entscheidet, ob sie den Fall aufnimmt. Dann wird der Lenker ausgeforscht und aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Rechtsanwaltskosten zu tragen. Erst wenn der Falschparker dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann eine Besitzstörungsklage, die dem Falschparker aber wesentlich teurer kommen kann, erhoben werden. In jedem Fall wird der Melder direkt vom Rechtsanwalt informiert und es kann beraten werden, ob der Melder eine Besitzstörungsklage anstrengen möchte.

  • Schließe ich mit Absenden der Besitzstörungsmeldung einen Vertrag ab?

    Es kommt ein Vertrag mit dem App-Anbieter MeinBesitz zustande. Aus den Nutzungsbedingungen geht u.a. hervor, dass die App nicht missbräuchlich verwendet werden darf, dass korrekte Daten angegeben werden müssen etc. (siehe unter „Nutzungsbedingungen“). Bei falschen Angaben kann der Melder haftbar gemacht werden.

  • Können auch ausländische Kennzeichen gemeldet werden?

    Aktuell können wir nur österreichische Kennzeichen entgegennehmen und verarbeiten.

  • Was, wenn meine Meldung nicht stimmt? (nicht Besitzer; keine Störung; …)?

    Die Rechtsanwaltskanzlei, die die Meldung aufnimmt, prüft, ob aus den Angaben und Bildern ein Falschparken hervorgeht. Ist dies nicht klar erkennbar, wird Kontakt mit dem Melder aufgenommen. Nicht geprüft werden die eingetragenen Eigentumsverhältnisse. Das heißt, man muss genau wissen, ob man Besitzer ist. Der Parkplatz muss als Privatparkplatz erkennbar sein. Eine Beschilderung ist jedenfalls empfehlenswert.

  • Wann erhalte ich eine Rückmeldung?

    Sie werden informiert:
    a) Nach Eintreffen Ihrer Meldung und deren Aufnahme durch einen Rechtsanwalt sowie
    b) Nach Eintreffen der unterfertigten Unterlassungserklärung oder
    c) Wenn der Besitzstörer innerhalb der vorgegebenen Frist nicht reagiert hat oder die Besitzstörung bestreitet.

  • Was muss am Foto sein?

    Sie können mehrere Fotos übermitteln. Aus den Bildern muss hervorgehen, wo das falsch geparkte Fahrzeug genau steht, ob es eine Abgrenzung oder Beschilderung des Parkplatzes gibt oder eine eindeutigen Hinweis auf Privateigentum (Tor, Schranken, eindeutiger Einfahrtsbereich etc.).

  • Muss mein Parkplatz extra gekennzeichnet sein oder reicht ein Schild an der Hofeinfahrt?

    Es muss für jeden erkennbar sein, dass es sich um einen Privatparkplatz oder eine Aus- und Einfahrt handelt. Dies kann durch Beschilderung, Bodenmarkierung, klare Abgrenzung, ein Tor, einen Schranken oder im Fall von Aus- und Einfahrten durch eine abgesenkte Gehsteigkante erkennbar sein.

  • Entstehen für mich Kosten?

    Kosten entstehen bei der Meldung nicht. Die Kosten für die Aufforderung zur Unterlassung und die damit entstandenen Rechtsanwaltskosten trägt die MeinBesitz APP. Wenn der Falschparker auf die Unterlassungsaufforderung nicht reagiert, entstehen ebenso keine Kosten, aber es kann mit der Rechtsanwaltskanzlei direkt beraten werden, ob eine Besitzstörungsklage in der Folge gemacht werden möchte. Dies wird aber direkt abgewickelt und hat mir der Meldung via MeinBesitz nichts mehr zu tun.

  • Kann ich auch direkt mit dem Anwalt kommunizieren?

    Die direkte Kontaktaufnahme seitens des Rechtsanwaltes erfolgt nur, wenn die Unterlassungsaufforderung erfolglos war. Der Meldungsvorgang via App ist nicht persönlich, jede Meldung wird jedoch von einem bei der Rechtsanwaltskammer eingetragenen Rechtsanwalt betreut.

  • Wer wickelt die Meldung ab?

    Die App MeinBesitz ist eine Schnittstelle zwischen Besitzern und Rechtsanwälten. Jede Meldung wird von einem bei der Rechtsanwaltskammer eingetragenen Rechtsanwalt betreut. Es bleibt den Vertragsanwälten vorbehalten, das Mandat anzunehmen oder ohne Angaben von Gründen abzulehnen.